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fine art images |
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1. |
Allgemeines |
1.1 |
Alle Angebote, Lieferungen, digitale Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/Verwenders gelten nur bei schriftlicher Genehmigung durch Fine Art Images. |
1.2 |
Fine Art Images bietet hauptsächlich umfangreiche Serviceleistungen hinsichtlich der Auswahl von Bildmaterial, ausführlicher Dokumentationen sowie der Zurverfügungstellung digitalisierter Bilddateien an. Das ausgewählte Bildmaterial wird in Form von hochwertigen Druckvorlagen (ebenso in digitalisierter Form) und ausführlicher Dokumentation geliefert. Zusätzlich werden solche Nutzungsrechte, die Fine Art Images vom Fotografen oder bildenden Künstler erwerben konnte, auf Wunsch dem Besteller/Verwender im Rahmen der von ihm angegebenen Nutzung eingeräumt. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets das Eigentum von Fine Art Images bzw. der Urheber. Dies gilt unabhängig davon, ob das Material physisch oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt wurde und ebenso, wenn es der Bezieher über Dritte erhalten haben sollte. Das Bildmaterial wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (vgl. Ziffer 2), sowie unter Leistungsschutzrecht zur Verfügung gestellt. |
1.3 |
Bildmaterial, an dem der Besteller/Verwender keine Nutzungsrechte erwerben möchte, bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bzw. im digitalen/elektronischen Speicher umgehend zu löschen oder in anderer Weise zu vernichten. Bei Überschreitung der Frist fallen Blockierungskosten gemäß Punkt 7. „Vertragsstrafe/pauschaler Schadensersatz“ dieser AGB an. Bildmaterial, an dem der Besteller/Verwender Nutzungsrechte erworben oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist spätestens nach Werkherstellung zu löschen, bzw. zurückzugeben. Es muss eine ausdrückliche Erlaubnis zur Verlängerung der Leih- bzw. Speicherzeit von Fine Art Images eingeholt werden, sollte eine Frist von 90 Tagen überschritten werden. |
1.4 |
Reklamationen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Bildmaterials beim Besteller/Verwender schriftlich mitzuteilen – Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. |
1.5 |
Die Lieferbedingungen von Fine Art Images können nur durch sofortige Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang beim Besteller/Verwender wirksam abgelehnt werden. Wurde das Bildmaterial elektronisch bzw. digital (z.B. per E-Mail o.a.) verschickt oder über das Internet bezogen, ist den Lieferbedingungen ausdrücklich per E-Mail an die Adresse FineArt@images.com mit Sendebestätigung zu widersprechen und verbindlich zu erklären, dass die heruntergeladenen oder übermittelten Daten vollständig gelöscht und weder weitergegeben oder anderweitig gespeichert, ausgedruckt oder verwendet wurden. |
2. |
Urheber- und Verwertungsrechte |
2.1 |
Der Besteller/Verwender hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Umfang, Art, Geltungsbereich, Sprachraum und Dauer der beabsichtigten Nutzung vollständig anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die durch Fine Art Images erfolgte Nutzungsgenehmigung ist ausschließlich bezogen auf die vom Besteller/Verwender erfolgten Angaben und ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt wurde. Entsprechen die Angeben des Bestellers/Verwenders nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers/Verwenders überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist Fine Art Images von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes 7 „Vertragsstrafe/pauschaler Schadensersatz“ dieser AGB. Nutzungsfreigaben, die pauschal für die „Online Nutzung“ oder für das „Internet“ erfolgen, gelten ausdrücklich nicht für sämtliche elektronischen/digitalen Medien, wie z.B. CD-Rom oder andere Multimediaprodukte. |
2.2 |
Grundsätzlich wird ein einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht, zu den im Lieferschein oder in der Rechnung genannten zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Maßgaben eingeräumt, sofern nichts anderes bestimmt ist, wie z.B. in Fällen, in denen nur eine Reprovorlage geliefert wird. Die Rechteeinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Honorars. |
2.3 |
Die digitale oder elektronische Verarbeitung des Bildmaterials im Rahmen des vertraglich vereinbarten elektronischen Abrufs ist ausschließlich für die eigenen Zwecke des Bestellers/Verwenders erlaubt. Das Bildmaterial darf ausschließlich für die Dauer der rechtmäßigen Nutzung gespeichert werden und ist anschließend umgehend zu löschen. Jede Weitergabe ist unzulässig. |
2.4 |
Die elektronische Speicherung oder Verarbeitung von Bilddaten für Archiv- oder andere Zwecke des Bestellers/Verwenders, sowie die Weitergabe derselben an Dritte außerhalb der Werkerstellung ist nicht gestattet – ebenso sind Dia Duplizierungen, die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen nicht erlaubt. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte oder an weitere Redaktionen eines Verlages oder an konzernverbundene Unternehmen ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis von Fine Art Images gestattet. Der Besteller/Verwender ist verpflichtet, Fine Art Images Auskunft zu erteilen, ob und welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. |
2.5 |
Die Nutzung darf nur in der Originalfassung des überlassenen Bildmaterials erfolgen. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Fine Art Images. Digitale Nachbearbeitung oder Aufbereitung ist davon ausgenommen, solange der Bildinhalt nicht verändert wird. Bei farb- und qualitätskontrollierten Bilddateien geschieht jede Nachbearbeitung, insbesondere bei kunsturheberrechtlich geschützten Autoren, auf eigene Verantwortung. Eine eventuelle Zustimmung von Fine Art Images ersetzt nicht die ggf. erforderliche Zustimmung weiterer Rechteinhaber bei urheberrechtlich geschützten Werken. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen / Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Besteller/Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Besteller/Verwender in einem solchen Fall Fine Art Images von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und / oder Dritter freizustellen. |
2.6 |
Bei Bildvorlagen, deren Bildinhalte weitere Urheberrechte berühren (z.B. bei abgelichteten Werken der bildenden und darstellenden Kunst oder Filmwerken, die noch von der Schutzdauer des Urheberrechtsgesetztes umfasst sind), sind die dementsprechenden Nutzungsrechte, sowie sonstige Veröffentlichungsgenehmigungen (z.B. vom Urheber, Sammlungen, Museen, von den Verwertungsgesellschaften, etc.) vom Besteller bzw. von dem Verwender selbst einzuholen. |
2.7 |
Die Fine Art Images behält sich die Einräumung von sonstigen Rechten (z.B. an Verwertungsgesellschaften) ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte (wie z.B. Exklusivrechteklauseln), nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller / Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind. |
2.8 |
Fine Art Images ist bemüht, den Besteller/Verwender über etwaige weitere Rechteinhaber auf Anfrage zu informieren. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Haftung von Fine Art Images ist im Zusammenhang mit derartigen Auskünften ausgeschlossen, sofern Fine Art Images nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. |
3. |
Honorare |
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Jede Bestellung, jede Verwendung und jeder Bezug des Bildmaterials von Fine Art Images ., unabhängig ob zu rein internen (Auswahl)- Zwecken oder für Veröffentlichungen – ist honorarpflichtig, wie nachfolgend beschrieben: |
3.1 |
Layouthonorar |
3.2 |
Dokumentationshonorar |
3.3 |
Bildhonorar/Honorar für die Einräumung von Rechten am fotografischen Nutzungsrecht |
3.3.1 |
Das Bildhonorar, die Einräumung von Nutzungsrechten am fotografischen Urheberrecht wird stets zusätzlich berechnet. Weitere Kosten für die evtl. erforderliche Einholung ergänzender Nutzungsrechte anderer Urheber oder sonstiger Rechteinhaber sind hierin nicht enthalten. |
3.3.2 |
Das Bildhonorar ist auch bei der Verwendung eines Bildes als Vorlage für nachgestellte Fotos, Karikaturen, Zeichnungen, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen, sowie bei Verwendung von Bilddetails, die durch Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden, geschuldet. |
3.3.3 |
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein DVD-Cover, ein Bucheinband, ein Prospekt, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Bildmotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Die Nutzung ist ausdrücklich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Fine Art Images gestattet. Fine Art Images ist hierbei über den genauen Verwendungszweck und deren Umfang zu informieren. |
3.3.4 |
Das Bildhonorar ist vorab mit Fine Art Images zu vereinbaren. Es richtet sich nach Medium, Art, Umfang und Dauer der Nutzung. Ist keine Honoraranfrage oder keine sonstige Honorarvereinbarung durch den Besteller erfolgt, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von Fine Art Images berechnet. Macht der Besteller/Verwender keine genauen Angaben, ist Fine Art Images berechtigt ein Pauschalhonorar für eine konkrete zeitliche, inhaltliche und örtliche Nutzung zu berechnen oder die Nutzung ganz zu verweigern. |
3.3.5 |
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Zeitraum, Umfang und Geltungsbereich. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf stets die vorherige schriftliche Zustimmung von Fine Art Images. |
3.4 |
Honorarzahlungen und Avise müssen stets unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers/Titel des Bildes geleistet werden. Der Verwender hat Fine Art Images darüber zu informieren, in welcher Publikation und an welcher Stelle das Bildmaterial verwendet wurde. Sind diese Angaben nicht vorhanden oder nicht korrekt, wird eine zusätzliche Aufwandsgebühr erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. |
3.5 |
Alle Honorarangaben in Preislisten, Angeboten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. |
4. |
Agentur- und Urhebervermerk/Belegexemplar |
4.1 |
Die Fine Art Images verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesem ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Besteller/Verwender hat Fine Art Images von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt ebenso bei der Verwendung in der Werbung oder bei Einblendungen in Filmen und Fernsehsendungen oder anderen (auch digitalen) Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. |
4.2 |
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind Fine Art Images gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Über alle weiteren Verwendungen ist schriftlich unter Angabe der genauen Fundstelle (Publikation, Seitenzahl, im Internet: Domain, Rubrik) bzw. Ort, Zugänglichkeit und Dauer der Wiedergabe Auskunft zu erteilen. |
4.3 |
Bei elektronischer/digitaler Verarbeitung des Bildmaterials ist der Agentur- und Urhebervermerk derart mit den Bilddaten zu verknüpfen, dass die Angaben auch bei Übertragung und öffentlicher Wiedergabe erhalten bleiben. |
5. |
Haftung des Bestellers/Verwenders |
5.1 |
Der Besteller/Verwender haftet gegenüber Fine Art Images für jede ungenehmigte |
5.2 |
Der Besteller/Verwender haftet für die Tilgung/Löschung der digitalen/elektronischen Bilddaten nach Verwendung/Werkerstellung und im Falle der Nichtverwendung. |
5.3 |
Der Besteller/Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Besteller/Verwender trägt ebenso die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts den Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt Fine Art Images keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller/Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. |
5.4 |
Das Versandrisiko für die Rücksendung des Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Besteller/Verwender bzw. der Rücksender. Gefahr und Kosten vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung, sowie für unsachgemäße und mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller/Verwender und verpflichten diesen bei Beschädigung oder Verlust zu Schadenersatz – auch dann, wenn die Rücksendung an Fine Art Images durch beauftragte Dritte des Bestellers/Verwenders vorgenommen wurde. Bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung unter Punkt 7. „Vertragsstrafe/pauschaler Schadensersatz“ dieser AGB. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten der Fine Art Images gehen in diesem Zusammenhang zu Lasten des Bestellers/Verwenders. |
5.5
5.6 |
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen der oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Besteller/Verwender zu beachten. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter (vgl. insbes. Ziffern 2.6.; 5.3.) stellt der Besteller/Verwender Fine Art Images von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. |
6. |
Haftung von Fine Art Images . |
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Fine Art Images haftet nicht für Schäden, die dem Besteller/Verwender dadurch entstehen, dass dritte Rechteinhaber Ansprüche geltend machen, es sei denn Fine Art Images hat ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Freigabeerklärung abgegeben oder die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die von Fine Art Images allgemein erteilte Freigabeerklärung in Bezug auf solche Rechte, die von Fine Art Images wahrgenommen werden, beinhaltet ausdrücklich nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder weitere Rechteinhaber von abgebildeten urheberrechtlich geschützten Gegenständen in eine Nutzung durch den Besteller/Verwender eingewilligt haben. |
7. |
Vertragsstrafe/pauschaler Schadensersatz |
7.1 |
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten. Für bis zur Unbrauchbarkeit beschädigte bzw. verloren gegangene Bildvorlagen ist der Schaden bis zur Höhe der Gesamtkosten für die tatsächliche Wiederbeschaffung einer Aufnahme bis zum Höchstbetrag von € 500,- zu ersetzen. Für wieder herstellbare Duplikatdias betragen die Kosten € 150,- für Schwarz-Weiß-Fotos € 25,-. Archiv- und Handabzüge von Autorenfotografien gelten als nicht autorisiert; im Falle einer Einlieferung in den Kunsthandel verlangt Fine Art Images in Bezug auf die Werks- und Sammler-Markt-Pflege Schadenersatz, sowie die Auskehrung des Erlöses. |
7.2 |
Bei unberechtigter Verwendung (insbesondere auch bei der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs), Weitergabe oder Entstellung des Bildmaterials von Fine Art Images in analoger oder digitaler/elektronischer Form, bei unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, bei unberechtigter Fertigung von Dia-Duplizierungen, Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers/Verwenders (auch in digitaler/elektronischer Form), sowie bei Weitergabe derselben an Dritte, verlangt Fine Art Images vorbehaltlich des üblichen Nutzungshonorars Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (z.B. auf Basis der von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing ermittelten Bildhonorare oder der Preisliste von Fine Art Images). |
7.3 |
Zusätzlich zum Nutzungshonorar können Blockierungskosten erhoben werden, wenn physisches Bildmaterial, an dem der Besteller/Verwender Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang, bzw. der gemäß Ziffer 1.3. vereinbarten Frist nicht zurückgegeben wird. Die Blockierungskosten nach Fristüberschreitung betragen pro Stück und angefangenen Monat € 15,- bei Farbdias und € 8,- bei Schwarz-Weiß-Fotos. |
7.4 |
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat Fine Art Images Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar, zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. |
7.5 |
Unterbleibt die Mitteilung über die Verwendung, berechnet Fine Art Images ein Honorar für Medienkontrolle, sowie einen Zuschlag in Höhe von 200 % für die ungenehmigte Nutzung auf die nach der Preisliste von Fine Art Images zu berechnenden Honorare. |
7.6 |
Die jeweiligen Beträge gelten als vereinbart, ohne dass Fine Art Images die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Weitergehende Schadenersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des für den Fall des Verlustes/Zerstörung vorgesehenen Schadenersatzes) bleiben vorbehalten. Dem Besteller/Verwender bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. |
8. |
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges |
8.1 |
Die Rechnungen von Fine Art Images sind stets netto innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. |
8.2 |
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wiesbaden, soweit der Besteller/Verwender Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. |
8.3 |
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im Falle von Auslandslieferungen. |
8.4 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. |